Liebe Sportler*Innen,
nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz gilt ab morgen, Mittwoch, 01.12.2021 die Warnstufe 2.
Für den Sportbetrieb gilt dann folgendes:
2 G für Sport im Außenbereich (Umkleiden und Duschen 2 G+)
2 G+ für Sport im Innenbereich
Im gesamten Innenbereich ist eine FFP2 Maske zu tragen, sofern gerade kein Sport betrieben wird.
Die 2 G+ Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
„Bei der Anwendung von 2 G+ ist ein PoC-Antigentest (Schnelltest) bzw. ein Schnelltest unter Aufsicht, welcher nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR Test, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, zulässig.“ (aus der Allgemeinverfügung des LKs)
Ein Test unter Aufsicht kann ein Test vor Betreten der Halle unter Aufsicht des jeweiligen Übungsleiters oder eines weiteren Sportreibenden der selben Gruppe sein, ein Test, der vom Arbeitgeber bestätigt wurde oder aus einer offiziellen Teststelle.
Die Übungsleiter können die Kosten für Tests, die selber gekauft werden, mit der nächsten Übungsleiterabrechnung einreichen. Für die Anschaffung der Tests hat jeder selbst Sorge zu tragen. Der TuS übernimmt ausschließlich die Kosten für die Tests der Übungsleiter*innen, NICHT für die Teilnehmer*innen.
Jedem Übungsleiter wird freigestellt unter diesen Umständen seine Gruppen weiter zu trainieren.
Wir bitten alle Spartenleitungen ausdrücklich auf Einhaltung der Regeln zu achten und keine Ausnahmen zu machen. Zwingend erforderlich sind gründlich geführte Teilnehmerlisten!
Sportliche Grüße und bleibt gesund!
Melanie Meyer
-Hygienebeauftragte-