Liebe Spartenleiter*innen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen,
die niedersächsische Landesregierung hat die aktuell gültige Verordnung erneut in einigen Bereichen geändert.
Für den Hallensport gibt es diesmal eine kleine Erleichterung:
Wenn jedem Sportler*in mindestens 10 m² oder mehr zur Verfügung stehen, entfällt die Testpflicht.
Es bleibt dann bei 2 G.
Beispiel Olympiahalle: Fläche ca. 800 m² (eher mehr) => 80 Sportler*innen ohne Test nur mit 2 G möglich.
Rechnet bitte grob für Eure Hallen aus, auf welche maximale Zahl Ihr kommt.
Falls Ihr Euch unsicher seid, bleibt einfach bei 2 G +!
Achtung, hier bitte weiter mit Test (oder Booster): Kraftraum der Olympiahalle (geringe m² – Zahl), wenn mehr als 2 Personen anwesend sind.
Sportliche Grüße und besinnliche Weihnachtstage!
Melanie Meyer
-Hygienebeauftragte-